Das oberste Organ und auch das oberste Aufsichtsorgan ist die Generalversammlung aller Mitglieder. Um allerdings eine ständige Aufsicht zu gewährleisten, wird ein Aufsichtsrat bestellt, der häufiger zusammentritt als die Generalversammlung und dadurch auch schneller Entscheidungen treffen kann.

Der Aufsichtsrat – Präsident

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Der Aufsichtsrat – Mitglied

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Der Aufsichtsrat – Mitglied

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Rechnungsprüfer

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Rechnungsprüfer

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